Theorie:

1) Anwendungen: (USA und Argentinien: \(55\)\(\%\) des Mais- und \(99\)\(\%\) des Soja-Anbaus mit gentechnisch verändertem Saatgut)

Golden Rice: Transgener Reis, der eine Vorstufe von Vitamin A enthält. Man hofft auf diese Weise Vitamin-Mangelerscheinungen in Entwicklungsländern vorzubeugen.

BT-Technologie: Das Bakterium Bacillus thurengiensis (BT) ist ein Bodenbakterium, welches ein Gift gegen andere Bodenorganismen (v. a. gegen Würmer und Insekten) produziert. Das entsprechende Gen wurde isoliert und in verschiedene Kulturpflanzen (z. B. Soja, Baumwolle)  transferiert. Die transgenen Pflanzen produzieren nun das Gift des Bakteriums ("BT Toxin") und sind auf diese Weise vor den Schädlingen geschützt.
 
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Bacillus thuringiensis
 
Round-Up Ready Technologie: Round-Up ist ein Pflanzengift, welches alle oberirdischen Pflanzenteile zum Absterben bringt. Es wird als Herbizid (Unkrautvernichter) eingesetzt. Allerdings sterben auch die Kulturpflanzen bei einer Behandlung mit Round-Up ab. Durch Gentechnik können Pflanzen produziert werden, die resistent gegen Round-Up sind (man bezeichnet sind dementsprechend als "Round-Up ready"; also "bereit für Round-Up"). Wird nun eine Behandlung mit dem Herbizid durchgeführt, sterben nur die Beikräuter (= Unkräuter), nicht jedoch die Kulturpflanzen. Für die Saatguthersteller bietet diese Technologie den zusätzlichen Vorteil, dass sowohl das Saatgut als auch das Herbizid vom selben Erzeuger bezogen werden müssen.
 
 
2) Risiken:
  • Veränderte Inhaltsstoffe von Pflanzen können Allergien auslösen. So wurde beispielsweise ein Gen der Paranuss in Sojapflanzen transferiert. Paranuss-Allergiker reagierten  in Folge auch auf die entsprechenden Sojaprodukte.
  • Die von transgenen Organismen erzeugten Gifte schädigen nicht nur Schädlinge sondern auch Nützlinge (z. B. BT-Technologie).
  • Da sich nur große Konzerne gentechnische Forschung leisten können, wird die Abhängigkeit der Landwirtschaft von solchen Konzernen größer. Gleichzeitig gehen kleinere Saatguthersteller und regionale Saatgutsorten verloren und die genetische Vielfalt nimmt ab.
  • Durch Pollenflug können auf Pflanzen transferierte Gene auf Wildpflanzen und nicht gentechnisch veränderte Kulturpflanzen auskreuzen. Die Gene sind im Ökosystem also beweglich.
  • Bakterien können Gene untereinander austauschen. Auf diese Weise können z. B. Antibiotikaresistenzen im Ökosystem weitergegeben werden.
Die Gefährdung des Menschen durch Gentechnik in der Pflanzenzucht kann nicht realistisch eingeschätzt werden. Angesichts der Überproduktion der Landwirtschaft stellt sich allerdings die Frage der Notwendigkeit. Warum soll man ein unbekanntes Risiko eingehen für einen Vorteil, den man nicht braucht?
 
Wichtig!
Die Gentechnik in der Landwirtschaft kann vielfältig eingesetzt werden und birgt gleichzeitig Gefahren.
Gentechnik in der Nahrungsmittelproduktion
In der Nahrungsmittelproduktion werden gentechnische Methoden bereits auf unterschiedlichem Weg eingesetzt:
  • Verwendung transgener Pflanzen (z. B. Reis, Mais)
  • Verwendung transgener Futtermittel in der Tiermast (z. B. Mais, Soja)
  • Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z. B. Ketchup, Zucker)
  • Lebensmittel, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten (z. B. Joghurt, Schimmelkäse)
  • Lebensmittel, die abgestorbene gentechnisch veränderte Organismen enthalten (z. B. gebackenes Brot)
  • Lebensmittel, die von gentechnisch veränderten Organismen erzeugt wurden (z. B. Wein der mit gentechnisch veränderter Hefe produziert wurde).
  • Lebensmittelbestandteile, die von gentechnisch veränderten Organismen erzeugt wurden (z. B. Farbstoffe, Aromen, Vitamine)
  • Stoffe, die von gentechnisch veränderten Organismen produziert werden, und die zur Herstellung von Lebensmitteln benötigt werden (z. B. das Labferment dient in der Käseherstellung dem Ausfällen des Milcheiweißes. Es wurde früher aus Kälbermägen hergestellt.)
 
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In der Käseproduktion wird das Labferment
Chymosin verwendet
  
Novel-Food Verordnung der EU
  
Laut dieser EU Verordnung ist ein Zulassungsverfahren notwendig, wenn ein gentechnisch verändertes Lebensmittel nicht mehr im wesentlichen mit dem herkömmlichem Erzeugnis vergleichbar ist. Im Zulassungsverfahren muss nachgewiesen werden, dass das Produkt gesundheitlich und ökologisch unbedenklich ist.
Des weiteren besteht eine Kennzeichnungspflicht, wenn ein Lebensmittel so verändert wurde, dass es entweder in seiner Zusammensetzung, im Nährwert oder im Verwendungszweck nicht mehr mit dem herkömmlichem Lebensmittel vergleichbar ist.
 
Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn die Veränderung im Endprodukt nicht mehr vorhanden ist (z. B. Öl aus verändertem Soja in Mayonnaise; Obstessig, der aus gentechnisch veränderten Äpfeln hergestellt wurde). Ebenfalls nicht gekennzeichnet werden müssen Produkte, die weniger als \(1 \%\) gentechnisch veränderte Rohstoffe enthalten sowie Produkte, die nur zufällig gentechnisch veränderte Rohstoffe enthalten können (z. B. wenn in einer Mühle sowohl konventionelles als auch verändertes Korn gemahlen wird).
 
Aufgrund der "weichen" Beurteilungskriterien ("… vergleichbar ist ") und der Ausnahmen wird die Novel-Food Verordnung von Kritikern als wirkungslos bezeichnet.
 
Wichtig!
Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel sind bereits im Handel. Zulassung und Kennzeichnung wird durch die Novel-Food EU-Verordnung geregelt.
 
Quellen:
Ruso, Bernhart. 2011. BIOLOGIE. Skriptum. Wien: Dr. Roland GmbH, 2011. 3.Auflage