Theorie:

Das wirtschaftliche Hauptziel der EU ist die Vereinigung der früher getrennten Märkte zu einem einheitlichen europäischen Markt. Daher gelten die Menschen aller Mitgliedstaaten innerhalb der Union als gleichberechtigt.
 
Gemeinsamer Markt
Innerhalb der EU ist der Warenverkehr zollfrei. Zudem gelten Produkte, die im Erzeugerland aufgrund behördlicher Überprüfung als sicher zugelassen sind, auch in allen anderen Staaten der EU als zugelassen. Wenn ein Mitlgiedstaat aber strengere nationale Normen erlässt (z.B. das österreichische Lebensmittelgesetz), dann müssen sich nur die heimischen Produzenten daran halten.
 
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Abb. 1: Der Gemeinsame Martk der EU (dunkelblau), EFTA mit vollem Zugang zum Europäischen Binnenmark (dunkelgrün), Freihandelszonen mit beschränktem Zugang (hellgrün) und Zollunion (hellblau)
 
 
Freier Wettbewerb
Ein eigenes Kommissariat für Wettbewerb überprüft, ob der Wettbewerb wirklich frei ist und nicht durch verbotene Kartellabsprachen eingeschränkt wird. Denn nur ein wirklich freier Wettbewerb bringt den Konsumierenden Vorteile durch sinkende Preise sowie durch steigende Qualität.
Der Wettbewerb betrifft aber nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen sowie die Vermögensverwaltung (Banken und Versicherungsunternehmen kämpfen um Sparer, Kredit- und Versicherungsnehmen) - auch das kann infolge besserer Angebote für die Konsumierende vorteilhaft sein, zwingt aber andererseits viele Unternehmen dazu, sich zur Sicherung ihres Überlebens zusammenzuschließen, was aber nicht bis zu einer wettbewerbsfeindlichen Bildung von Monopolen führen darf.
 
Liberalisierung und Privatisierung
In einem Binnenmarkt wird der freie Wettbewerb mitunter durch staatliche oder private Monopole beherrscht. Die EU verlangt daher die Lockerung oder sogar die Zerschlagung solcher (marktbeherrschender) Monopole, wie dies etwa im Bereich der Elektrizitätswirtschaft sowie im Bereich der Telekom geschehen ist und geschieht. Eine missglückte Privatisierung war die 1996 erfolgte Zerschlagung der British Rail in über 100 getrennte Gesellschaften, die bald beim Schienennetz, den Bahnhöfen und auch im sonstigen Service gespart haben: 2002 musste der Staat das Schienennetz zurückkaufen, um selbst wieder für die Sicherheit investieren zu können.
 
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Um das Überleben der eigenen Land-, Forst- und Fischerwirtschaft gegenüber dem (billigeren) Weltmarkt zu sichern, hat die EU auf diesem Sektor den freien Wettbewerb ausgeschaltet, muss aber dafür fast die Hälfte des gesamten EU-Budgets aufwenden. Die GAP arbeitet nach folgenden Grundsätzen:
  • Zahlungen an jenen Betrieb, der gewissen Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und ökologische Bewirtschaftung erfüllt - dies alles unabhängig von der Produktion - von diesen Direktzahlungen sind Großbetriebe ausgeschlossen.
  • Die festgelegten Milchquoten dürfen nicht mehr überschritten werden - über der Quote werden keine Förderungen mehr ausbezahlt
  • Nachwachsende Rohstoffe (z.B. Raps) werden gefördert
  • Verringerung der Fischfangquoten sowie der Fischereiflotten, insbesondere in der Nordsee
 
Freiheit des Verkehrs
Der Grundsatz des freien Personen- und Warenverkehrs führte zu einem deutlichen Ansteigen des Verkehrs - mit all seinen nachteiligen Folgen für Umwelt die Gesundheit. Daher haben sich die Mitgliedsstaaten zum Aus- und Aufbau von Transeuropäischen Netzen (TEN) entschlossen. Hauzptziel ist die Wiederbelebung des Schienenverkehrs, umweltfreundliche Förderung des grenzüberschreitenden Verkehrs, Verkehrsmanagement sowie Informations- und Navigationssysteme. Im Vordergrund steht derzeit die Errichtung eines europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes und des Satellitennavigationssystems Galileo.
 
Weitere Ziele der europäischen Verkehrspolitik ist die Einführung einheitlicher Mautsysteme auf Autobahnen, deren Einnahmen zum Teil auch für den Ausbau der Schienenwege verwendet werden dürfen. sowie die Verringerung der Steuern für leisere und abgasärmere LKW. Zudem sollen solche Verkehrsprojekte finanziell unterstützt werden, die von gesamteuropäischer Bedeutung sind, jedoch für die einzelnen Staaten zu teuer sind (Bsp. Brennerbasistunnel).
 
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Abb. 2: Eingang zum Brennerbasistunnel - ein im Zuge der TEN gefördertes Projekt
 
Struktur des EU-Haushalts
 
Die EU verfügt - wie jeder einzelne Staat - über ein eigenes Budget, darf jedoch (im Unterschied zu den nationalen Budgets) keine Kredite aufnehmen, muss also immer ausgeglichen bilanzieren.
 
Die Einnahmen stammen aus den Beiträgen der Mitgliedsstaaten: jeder Staat ist verpflichtet, einen jährlichen Betrag in der Höhe von 1,24% seines BIP zu entrichten, erhält jedoch von der EU wieder etwas zurück:
  • Nettozahler sind jene (reicheren) Staaten, die mehr in den EU-Haushalt einzahlen, als sie von der EU zurückbekommen.
  • Nettoempfänger erhalten vom EU-Budget mehr, als sie einzahlen.
Natürlich muss hier der Grundsatz der Solidarität der reicheren mit den ärmeren Mitgliedern gelten - aber immerhin entstehen durch die Investitionen der EU in ärmeren Regionen Märkte, die für die reicheren Staaten interessant werden können. Österreich gehört zwar zu den Nettozahlern, muss dabei aber bedenken, dass es einen nicht geringen Teil seines Reichtums seinen (durch die EU erleichterten) Exporten zu verdanken hat; zudem wurden einige Regionen Österreichs, insbesondere das Burgenland, Jahre lang von der EU besonders gefördert.
 
Über die Ausgaben der EU informiert die folgende Graphik:
 
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Abb. 3: Die Ausgaben der EU im Jahr 2012
 
 
Quellen:
Abb. 1: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:EU_DCFTA_EFTA.svg (15.06.2016)
Abb. 2: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cantiere_BBT_a_Mules.jpg (15.06.2016)
Abb. 3: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/modul_07/Abbildungen/Images/la_Ausgaben2010_fin.jpg (15.06.2016)