Theorie:

Wirft man einen ersten Blich auf die Institutionen, so lässt sich folgende Verteiltung der wichtigsten Aufgaben erkennen:
  • Das "Dreieck": Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission treffen die wichtigsten Entscheidungen und sind die eigentliche Führung der Union
  • Der Europäische Rat ist das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs
  • Der Europäische Gerichtshof gewährt den erforderlichen Rechtsschutz
  • Der Europäische Rechnungshof wacht darüber, dass die Union ihre Mittel nach den Regeln geordneter Haushaltsführung und für die vorgesehenen Zwecke verwendet; die Europäische Zentralbank sorgt für die Stabilität der gemeinsamen Währung
 
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt: seine 750 Abgeordneten aus 28 Nationen vertreten knapp über 500 Millionen Bürger und Bürgerinnen. Die Zahl der Abgeordneten pro Land wird entsprechend der Bevölkerungszahl  der Mitgliedsstaaten festgelegt, wobei aber die kleineren Staaten gegenüber den größteren überproportional begünstigt werden. Jedes Mitglied bekommt zumindest 6 Mandate.
 
Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind Straßburg (monatliche Sitzungen), Brüssel (Arbeit der Ausschüsse und zusätzliche Sitzungen) und Luxemburg (Sekretariat, Sitz des Generalsekretariats).
 
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Abb. 1: Das Europäische Parlament in Straßburg
 
Das Europäische Parlament wird alle 5 Jahre direkt gewählt. Seine Zusammensetzung spiegelt den politischen Willen seiner Wählerinnen und Wähler wider. Die Abgeordneten schließen sich übernational zu derzeit acht Fraktionen zusammen, nach denen auch die Sitzordnung im Parlament festgelegt ist.
 
Die Fraktionen sind:
  • Europäische Volkspartei (EVP) - 215 Sitze
  • Sozialdemokraten (S&D) - 189 Sitze
  • Konservative und Reformer (EKR) - 74 Sitze
  • Liberale und Demokraten (ALDE) - 70 Sitze
  • Vereinigten Europäischen Linken (GUE/NGL) - 52 Sitze
  • Die Grünen (Grüne/EFA) - 50 Sitze
  • Europa der Freiheit und direkte Demokratie (EFDD) - 46 Sitze
  • Europa der Nationen und der Freiheit - 39 Sitze
  • Fraktionslos - 16 Sitze
 
Geleitet wird das Parlament von einem Präsidium, das aus Präsidentin oder Präsident (derzeit der deutsche Sozialdemokrat Martin Schulz) und 28 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten besteht. Der Großteil der parlamentarischen Arbeit wird von den rund 20 parlamentarischen Ausschüssen bewältigt - z.B. für Landwirtschaft, Außen- und Sicherheitspolitik, Fragen der Menschen- und Bürgerrechte, Entwicklungszusammenarbeit).
 
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Abb. 2: Martin Schulz - der aktuelle Präsident des Europäischen Parlaments
 
Die Sitzungen des Europäischen Parlaments sind öffentlich. Während der Sitzungsperioden werden täglich aktuelle Berichte veröffentlicht.
 
Das Parlament begreift sich als Wahrer der europäischen Interessen und der Bürgerrechte. Unionsbürger und Unionsbürgerinnen können in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, eine Petition an das Parlament richten. Im Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens (mit zumindest 1 Million Unterschriften) muss sich das Parlament mit dem Wunsch beschäftigen. Das Europäische Parlament hält auch Kontakt zu den Parlamenten der Mitgliedsstaaten.
 
Die wichtigsten Befugnisse des Europäischen Parlaments lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen:
  • Gesetzgebung
  • Haushalt
  • Kontrolle
  
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union - auch als "Ministerrat" oder nur "Rat" bezeichnet - ist, neben dem Europäischen Parlament, die Legislative der Union und damit eine auf der ganzen Welt einzigartige Institution. Er setzt sich stets aus den Führungspersonen der Fachministerien der Mitgliedsstaaten zusammen, die für den Bereich, der gerade an der Tagesordnung steht, zuständig sind. So gibt es den Rat der Außenminister, den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister usw. Den Vorsitz führt jeweils jenes Land, das gerade die EU-Präsidentschaft innehat. Der Arbeitsort des Rates der Europäischen Union ist Brüssel - in den Monaten April, Juni und Oktober tagt der Rat in Luxemburg.
 
Im Rat tagend erlassen die Mitglieder Rechtsvorschriften für die Union, setzten ihr politische Ziele, koordinieren ihre nationalen Politiken und regeln Konflikte untereinander.
 
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Abb. 3: Das Justus-Lipsus Gebäude in Brüssel - Sitz des Rates der Europäischen Union
 
Da der Rat der Europäischen Union Rechtsakte setzten (Gesetze erlassen) kann, die auf nationaler Ebene den Parlamenten vorbehalten sind, werden immer wieder Zweifel an seiner demokratischen Legitimierung laut - doch ist in Rechnung zu stellen, dass die einzelnen Minister in all ihren Entscheidungen stets ihren nationalen Parlamenten verantwortlich sind.
 
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission bildet aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben das Zentrum der Politik der Europäischen Union. In mancher Hinsicht ist sie das Kernstück Europas. Sie besteht aus 28 Mitgliedern (je eines aus jedem Mitgliedsstaat) und wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Von ihr beziehen die übrigen Institutionen einen wesentlichen Teil ihres Antriebs und ihrer Ziele - ohne sie könnte die Union praktisch nicht funktionieren:
  • Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament können ihre Gesetzgebungsbefugnisse nur auf Initiative der Kommission ausüben - sie macht also die eigentlichen Vorschläge für die EU-Rechtsvorschriften.
  • Sie führt die Unionspolitik durch und handelt im Namen der Union internationale Abkommen aus.
  • Die Kommission ist die Hüterin der Verträge und wacht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts.
In enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat gibt die Kommission in den entscheidenden Augenblicken häufig den Anstroß zur weiteren Integration Europas. So gehen die Konzepte zur Verwirklichung des Binnenmarkts, der Wirtschafts- und Währungsunion und das Bemühen um einen verstärkten wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zwischen den Regionen Europas auf ihre Initiative zurück.
 
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Abb. 4: Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel ist der Sitz der Europäischen Kommission
 
Die Mitglieder der Kommission müssen ihr Amt im alleinigen Interesse der Europäischen Union und in völliger Unabhängigkeit von den nationalen Regierungen ausüben. Diese Unabhängigkeit soll es den Mitgliedern der Kommission auch ermöglichen, in Konflikten zwischen Mitgliedsstaaten zu vermitteln. Das österreichische Mitglied ist Johannes Hahn, zuständig für den Bereich Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen.
  
Präsident der Europäischen Kommission ist derzeit der Luxemburger Jean-Claude Juncker.
 
Quellen:
Abb. 1: Pierre-Olivier / Shutterstock.com (21.12.2022)
Abb. 2: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schulz,_Martin-2047.jpg (14.06.2016)
Abb. 3: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Justus_Lipsius,_Eastern_side.jpg (14.06.2014)
Abb. 4: https://pixabay.com/de/eu-eu-kommission-br%C3%BCssel-berlaymont-1232430 (14.06.2016)