Theorie:

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Abb. 1: Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Unternehmen vor einer "fixen" Arbeitsstelle kennen zu lernen oder Berufspraxis zu sammeln.
  
 
Praktikum

Praktikum (Plural: Praktika) ist eine praktische Mitarbeit in einem Betrieb, die zur Vertiefung und Einübung von theoretischen Kenntnissen dient, die vorher erworben wurden.

Solche Praktika gibt es zur freiwilligen Berufsorientierung oder als vorgeschriebene Pflichtpraktika bei bestimmten Schul- oder Studienrichtungen. Mittlerweile wird bei vielen Arbeitsstellen praktische Erfahrung vorausgesetzt, weshalb es sich zur Erhöhung der Chancen empfiehlt, zumindest ein Praktikum ausbildungsbegleitend zu absolvieren, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.
 
Ferialjobs
  
Unter Ferialpraktikantinnen und -praktikanten versteht man im weiteren Sinn jene Schülerinnen und Schüler oder Studierende, die einen Job annehmen, um etwas zu verdienen.
  
Im engeren Sinn, bei "echten" Ferialpraktikantinnen und -praktikanten, handelt es sich um Personen, die als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht dabei im Vordergrund. Sie sind also im Rahmen des Lehrplanes der Schule bzw. des Studienplanes der Universität zu einer praktischen Ergänzung ihrer theoretischen Ausbildung angehalten.
 
Eine (persönliche) Arbeitsverpflichtung besteht nicht: es darf weder eine Bindung an die betriebliche Arbeitszeit noch eine Weisungsgebundenheit gegeben sein. Die Ferialpraktikantinnen und -praktikanten haben sich trotzdem in die betriebliche Ordnung einzufügen. Ein reguläres Arbeitsentgelt gebührt nicht. Ob ein Taschengeld bezahlt wird bzw. wie hoch dieses ist, unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. Die betroffenen Personen sind damit auch keine Arbeitnehmenden im arbeitsrechtlichen Sinn.
 

Volontariat

Volontärinnen oder Volontäre sind Personen, die

  • zum Zweck der Erweiterung von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten
  • ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch
in einem Betrieb tätig werden. Sie betätigen sich lediglich kurzfristig zu Weiterbildungszwecken in einem Betrieb, ohne dass dies von der Schule als Praktikum gefordert wird. Sie erhalten kein Entgelt und unterliegen auch nicht der Betriebsdisziplin.
 
Teilweise werden die genannten Begriffe in der Praxis synonym oder schwammig verwendet. So gibt es beispielsweise auch Volontariate mit Bezahlung oder solche in einem "ideellen" Sinne, die langfristig und uneigennützig sind.
 
In Medienbetrieben wird eher von Volontariaten gesprochen, in der Betriebswirtschaft gibt es dafür auch den Begriff Trainee - beides wird aber auch häufig als Praktikum bezeichnet.
 
Schnupperlehre
 
"Schnupperlehre" ist ein kurzfristiges, entgeltfreies Beobachten und Verrichten einzelner Tätigkeiten in einem Betrieb durch Jugendliche.

Die "Schnupperlehre" ermöglicht den Jugendlichen das Kennenlernen von Berufen, das Korrigieren falscher Berufsvorstellungen und die selbstkritische Überprüfung der persönlichen Eignungen und Neigungen. Zusätzlich erhalten Unternehmende durch eine "Schnupperlehre" Unterstützung bei der Personalauswahl.  
Quellen:
 
Roland, M. (Hrsg.): GEOGRAPHIE. Lehrbrief 9, Dr. Roland GmbH, Auflage 7/2015, Wien
https://pixabay.com/de/verkehrszeichen-ortsschild-erfolg-798176/ (29.7.2016)