Theorie:

Die Grundlage für die Idee wirtschaftspolitischer Zusammenschlüsse liegt in der ökonomischen Annahme, dass durch gemeinsamen internationalen Austausch zwei oder mehr Länder mehr profitieren, als sie es alleine würden.
 
Eine klassische ökonomische Theorie für wirtschaftlichen Austausch ist die Theorie der komparativen Kostenvorteile des britischen Ökonomen David Ricardo. Demnach haben zwei Länder beide einen Vorteil, wenn sie jeweils das Gut herstellen, das sie billiger produzieren können und damit handeln.
 
Viele Handeslabkommen betreffen den Abbau von Zöllen oder anderen Importhemmnissen, mit denen Staaten die eigene Produktion sichern oder steuern wollen. In der heutigen globalisierten und stark vernetzten Welt gibt es zahllose Abkommen, die entweder bilateral (zwischen zwei Staaten) oder multilateral (zwischen mehr als zwei Staaten) ausgestaltet sein können.
 
Neben der rein wirtschaftlichen Dimension gibt es aber auch weltweit Tendenzen zu einer stärkeren politischen Integration. Das prominenteste Beispiel dafür, weil auch vom Grad der Integration her erfolgreichste Projekt, ist die EU. Zwar begann auch sie als wirtschaftliches Projekt, dem aber schon immer eine politische Bedeutung innewohnte, nämlich die Friedenssicherung in Europa.
 
Bei allen Integrationsbestrebungen gibt es gerade in den letzten Jahren auch Tendenzen zurück zu mehr Protektionismus - das bezeichnet wirtschaftspolitische Maßnahmen zum Schutz des eigenen Marktes vor ausländischer Konkurrenz.
 
 
Integrationsstufen
 
  • Freihandelsabkommen: In dieser ersten Integrationsstufe gibt es keine Handelsrestriktionen zwischen den Staaten des Abkommens. Ein gemeinsamer Außenzoll gegenüber Drittstaaten existiert nicht. Außerdem verfolgen die einzelnen Staaten gegenüber Drittländern keine gemeinsame, sondern eine eigenständige Handelspolitik.
  • Zollunion: Hier treten die Mitgliedsstaaten zusätzlich als Handelsakteur mit einem gemeinsamen Zoll gegenüber nicht teilnehmenden Staaten auf, es handelt sich also um ein einheitliches Zollgebiet, das mehrere Länder umfasst. Es gibt keine Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten.
  • Gemeinsamer Markt: Hier ist als prominentestes Beispiel der Europäische Binnenmarkt zu nennen. Zusätzlich zur Zollunion (und damit der Freizügigkeit von Waren und Dienstleistungen) gibt es auch einen freien Kapital- und Personenverkehr, was eine bestimmte Angleichung der Gesetze in den Mitgliedsländer erfordert.
  • Wirtschaftsunion: hier werden wirtschaftspolitische Entscheidungen teilweise oder ganz von supranationalen Akteuren getroffen, es wird also eine gemeinsame Wirtschaftspolitik betrieben. 
  • Währungsunion: die letzte Integrationsstufe besteht zusätzlich aus einer gemeinsamen Währung, die von einer supranationalen Zentralbank geregelt wird.
 
Die einzelnen Stufen bauen aufeinander auf, es "enthalten" beispielsweise also auch alle weiteren Integrationsstufen eine Freihandelszone.
 
In den folgenden Kapiteln werden die bedeutendsten wirtschaftspolitischen Zusammenschlüsse behandelt. Daneben gibt es wie erwähnt zahlreiche weitere bi- und multilaterale Abkommen.
 
  • Europa: EU
  • Osteuropa- und  Zentralasien: GUS
  • Amerika: NAFTA (Nordamerika), MERCOSUR (Südamerika)
  • Asien & Pazifik: ASEAN (Südostasien), APEC (Pazifik)
  • Afrika: SADC (Südafrika), AU
 
Einige Länder gehören auch zwei der hier behandelten internationalen Zusammenschlüssen gleichzeitig an. Hier sind alle Organisationen mit ihren Mitgliedsstaaten graphisch dargestellt:
 
 
Zusammenschlüsse.jpg
 
 
 
 
 
 
Quellen:
Roland, M. (Hrsg.): GEOGRAPHIE. Lehrbrief 11, Dr. Roland GmbH, Auflage 12/2015, Wien
Graphik: Roman Sonnberger