Theorie:

Die europäische Integration muss als eine fortlaufende Entwicklung in zwei Bereichen gesehen werden:
  • Aufnahme neuer Mitglieder: von der ursprünglichen "Sechsergemeinschaft" zu 28 Mitgliedern im Jahr 2016
  • Ausdehnung der Bereiche der Zusammenarbeit: von ursprünglich Kohle und Stahl hin zur Zusammenarbeit der gesamten Wirtschaft und Bereichen der Politik
Durch die Schaffung der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Jahr 1967 wurden die drei bis dahin getrennten Organistionen der europäischen Integration EGKS, EWG und EURATOM zusammengefasst. In der Folge entwickelte die Gruppe eine noch stärkere Eigendynamik und strebte weitere Vertiefung an.
Im Jahr 1968 verwirklichte die Gemeinschaft die Zollunion - Binnenzölle entfielen und für den Handel mit Drittländern wurde ein gemeinsamer Zolltarif eingeführt. Im Jahr 1970 wurden regelmäßige Tagungen der Außenminister und Außenministerinnen unter der Bezeichnung EPZ (Europäische Politische Zusammenarbeit) eingeführt, was zu einer Abstimmung der außenpolitischen Leitlinien führte.
 
22 Jahre nach der "Sechsergemeinschaft" kam es zur ersten Erweiterung. 1973 traten Großbritannien, die Republik Irland und Dänemarkder Europäischen Gemeinschaft bei.
 
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Abb. 1: Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1973
 
Mit der Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979 erfolgte eine weitere inhaltliche Vertiefung der Gemeinschaft. Das EWS hatte die Aufgabe, nicht nur die Wechselkursschwankungen der Mitgliedsländer untereinander zu bekämpfen, sondern umfasst auch eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Inflation und in der Wirtschaftspolitik. Die eigentliche Wirtschafts- und Währungsunion mit der Einführung des EURO als gemeinsame Währung trat am 1. Jänner 1999 in Kraft. Zunächst war der Euro nur ein "unsichtbares" Buchgeld; sichtbare Banknoten und Münzen wurden erst mit 1. Jänner 2002 eingeführt.
 
Schon bei der Gründung der EGKS wurde daran festgehalten, dass der Gemeinschaft nur demokratische Staaten beitreten drüfen. Griechenland, Spanien und Portugal aber waren noch lange nach dem Zweiten Weltkrieg Militärdiktaturen. Erst nach ihrer Wandlung zu Demokratien war im Jahr 1981 (Griechenland) und 1986 (Spanien und Portugal) eine "Süderweiterung" möglich.
 
Im Jahre 1992 wurde im holländischen Maastricht der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Er bezieht nun auch die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Innen- und Rechtspolitik in die gemeinschaftlichen Aufgabenbereich ein. Um nun äußerlich zu erkennen zu geben, dass das Ziel der Gemeinschaft nicht mehr ein hauptsächlich wirtschaftliches, sondern ein politisches ist, änderte sie den Namen in Maastricht von Europäischer Gemeinschaft auf Europäische Union (EU).
 
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Abb. 2: Die drei Säulen der Europäischen Union
 
Parallel zu dieser Entwicklung rückten die EFTA-Staaten näher an die Gemeinschaft heran. Aus Sorge, wirtschaftliche Nachteile zu erleiden, wenn sie nicht Anteil am Binnenmarkt hätten, begannen Verhandlungen über ihre Beteiligung. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde ins Leben gerufen, indem die EFTA-Mitglieder alle Gesetzte und sonstige Vorschriften zum Binnenmarkt übernahmen. Nur die schweizerische Bevölkerung lehnte die Teilnahme ab, für die anderen trat der EWR 1993 in Kraft.
Vier der sieben EFTA-Staaten - darunter auch Österreich - hatten inzwischen Anträge auf Betritt zur Gemeinschaft gestellt und 1995 traten Österreich, Finnland und Schweden der Europäischen Union bei.
 
Vertrag von Amsterdam
Nach dem Vertrag von Maastricht (1992) ist es 1997 zu einer weiteren großen Reform der Römischen Verträge gekommen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen in Amsterdam die Grundlagen für eine Reform der Institutionen, die Stärkung der außenpolitischen Identität, die europäische Dimensionierung der Beschäftigungspolitik, sowie die Beseitigung der letzten Hindernisse für die Freizügigkeit bei gleichzeitiger Bekämpfung der Kriminalität. Der Vertrag von Amsterdam trat 1999 in Kraft.
Zentrales Thema der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre war vor allem die Wirtschafts- und Währungsunion. Bei der Umsetzung der Planungen zur Währungsunion ergab sich allerdings ein schwerwiegendes Problem: Die Beteiligten hatten Anfang der 1990er Vorbedingungen für den Beginn festgelegt; sie hatten "Konvergenzkriterien"(Richtwerte für Haushaltsdefizit, Neuverschuldung, Preisstabilität und Zinsentwicklung) in den Vertrag geschrieben, die sie zum Teil selbst nicht mehr halten konnten. Trotzdem wurde die neue Währung, der EURO, mit 1. Januar 1999 zunächst als Buchgeld und am 1. Januar 2002 dann mit der Ausgabe des sichtbaren Geldes eingeführt.
 
Als Konsequenz des Vertrages von Amsterdam begannen ab 1998 Beitrittsverhandlungen mit zehn weiteren Staaten, als deren Ergebnis es 2004 zur größten EU-Erweiterung kam: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern und Malta. Die darauf folgenden Verhandlungen führten 2007 zum Beitritt Rumäniens und Bulgariens. Im Jahr 2013 kam es zur bisher letzten Erweiterung: Kroatien trat der EU bei.
 
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Abb. 3: Mitgliedsstaaten der EU (blau), Beitrittskandidaten (hellblau) und Staaten, bei denen eine Mitgliedschaft möglich ist (grün)
 
Offizielle Beitrittskandidaten sind - zum Teil schon sehr lange - die Türkei, Island, Montenegro und Mazedonien.
 
Quellen:
Abb. 1: http://download.www.arte.tv/permanent/u1/europe/infographie-europe/cartesVA/Europe_Elargissement_small-03.jpg (07.06.2016)
Abb. 2: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Saeulenmodell_EU.svg (07.06.2016)
Abb. 3:https://commons.wikimedia.org/wiki/File:EU28-further_enlargement_map.svg (07.06.2016)