Theorie:

Die eigentliche Entwicklung zur heutigen Europäischen Union begann mit einer Rede des französischen Außenministers Robert Schuman: Schuman stellte am 9. Mai 1950 in Paris seine Idee vor, die gesamte Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands unter die Verwaltung einer gemeinsamen "Hohen Behörde" zu stellen. Damals galten Kohle und Stahl als die wichtigsten - und damit auch gefährlichsten - Mittel militärischer Macht; wenn aber die einzelnen europäischen Regierungen in Zukunft keine eigene Verfügungsgewalt über Kohle und Stahl mehr hätten, würde es ihnen unmöglich sein, jemals wieder Kriege gegeneinander zu führen.
 
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Abb. 1: Der französische Außenminister und Initiator der Montanunion Robert Schuman
 
Als der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer diesem "Schuman-Plan" begeistert zugestimmt hatte, wurden zur folgenden Regierungskonferenz auch Italien und die Benelux-Staaten eingeladen. Als Vorsitzender der Konferenz legte Jean Monnet das Grundprinzip dar:
Wir sind hier, um ein gemeinsames Werk zu vollbringen, nicht um eigene Vorteile auszuhandeln, sondern um unseren Vorteil im gemeinsamen Vorteil zu suchen.
 
In der Präambel des Vertrags wurde bereits das Grundkonzept für die spätere Europäische Union vorgegeben. Die Vertragsparteien zeigten sich
entschlossen, an die Stelle der jahrhundertelangen Rivalitäten einen Zusammenschluss ihrer wesentlichen Interessen zu setzten, durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft der Völker zu legen (...) und die institutionellen Grundlagen zu schaffen, die einen nunmehr allen gemeinsamen Schicksal die Richtung weisen können.
 
Das Gemeinschaftsorgan der nunmehr gegründeten Montanunion (auch EGKS - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) bestand - als Vorläuferin der heutigen EU-Kommission - aus Personen, die zwar von den Mitgliedsländern entsandt wurden, von diesen jedoch keine Weisungen entgegennehmen durften. Die Entscheidungen dieser "Hohen Behörde" waren trotzdem für die Mitgliedsländer bindend.
 
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Abb. 2: Mitgliedsstaaten und Flagge der Montanunion
 
Um ihre Unabhängigkeit zu sichern, durfte die "Hohe Behörde" einen Teil der Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Kohle- und Stahlindustrie für die Verwaltungsaufgaben der Montanunion einbehalten.
 
Der EGKS-Vertrag war 1951 unterschriftsreif, womit der erste Schritt der europäischen Integration in einer "Sechsergemeinschaft" getan war:
     1951: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg
  
Dieser wirtschaftlichen Verflechtung sollte nach dem Willen der Gründerväter nun auch ein Zusammenrücken auf politischer und militärischer Ebene folgen. So entstanden - ganz im Sinne des Hauptziels der Friedenserhaltung - auch Pläne für eine "europäische Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) mit dem Ziel einer gemeinsamen Armee und für eine "europäische politische Gemeinschaft" (EPG); beide Pläne scheiterten allerdings am Widerstand Frankreichs.
 
Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit im Bereich Kohle und Stahl wurde beschlossen, die Zusammenarbeit auf andere wirtschaftliche Bereiche auszudehnen. Als Ergebnis wurden am 25. März 1957 in Rom zwei weitere Verträge (die 'Römischen Verträge') unterzeichnet, welche die verbundene "Sechsergemeinschaft" erweiterten:  
     Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
     Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)
 
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Abb. 3: Die Unterzeichnung der Vertäge von Rom
 
Diese insgesamt nun schon drei Gemeinschaften existierten mit jeweils eigenen Institutionen weiter, bis sie 1967  in einem Fusionsvertrag als Europäische Gemeinschaft (EG) einen gemeinsamen Rat, eine gemeinsame Kommission und ein gemeinsames Parlament erhielten.
 
Schon seit ihrer Gründung hatte sich die Sechsergemeinschaft als wirtschaftlich äußerst dynamsich und als eigentlicher Kern der weiteren europäischen Integration erwiesen. Ziel war vor allem die schrittweiseVerwirklichung eines gemeinsamen Markts ohne Zollschranken und sonstige Handelshemmnisse, gewährleistet werden sollte der freie Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen ("vier Freiheiten").
 
Dieser Erfolg verstärkte die Beitrittsbemühungen vieler außerhalb der EG stehenden Staaten. Einige Staaten blieben jedoch bewusst außerhalb der EG, weil sie wie etwa Österreich um ihre Neutralität fürchteten oder wie Großbritannien die besonderen Beziehungen zu ihren Kolonien wahren wollten. So hatten bereits 1960 sieben Staaten - darunter Österreich - mit der EFTA (European Free Trade Association) eine Art Konkurrenzorganisation zur EWG gegründet, die jedoch hinter der EWG zurückblieb, sich mit ihr dann aber doch 1992 zu einem gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammenschloss. Im gleichen Jahr stellte der größte Teil der EFTA-Mitglieder Anträge auf Vollmitgliedschaft bei der EG, die sich mittlerweile schon zur Europäischen Union (EU) gewandelt hatte.
 
Quellen:
Abb. 1: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-19000-2453,_Robert_Schuman.jpg (07.06.2016)
Abb. 2: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:ECSC52.png (07.06.2016)
Abb. 3: https://en.wikipedia.org/wiki/File:Treaty_of_Rome.jpg (21.12.2022)