Theorie:

Um der Verarmung (und auch schon der Angst davor) entgegenzuwirken, wird in vielen europäischen Staaten überlegt, ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einzuführen, nach dem jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage vom Staat eine gesetzlich festgelegte und für alle gleiche finanzielle Zuwendung erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss (Transferleistung).
 
Freilich kritisieren viele, ein bedingungsloses Grundeinkommen werde häufiger als derzeit zur Untätigkeit verleiten, da damit der materielle Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit sinke. Wenn sich insbesondere für Menschen mit bisher geringem Einkommen Arbeit materiell kaum lohne, würden sich nicht mehr genug Menschen finden, um niedrig entlohnte und besonders unangenehme Arbeiten auszuführen. Auch könne ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Anreiz zu verstärkter Einwanderung sein.
 
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Abb. 1: Das Grundeinkommen soll der Verarmung entgegenwirken - Kritikerinnen und Kritiker sehen darin jedoch einen Anreiz zur Untätigkeit.
 
Mindestsicherung
Die Mindestsicherung bietet neben der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs auch intensive Förderung bei der Jobsuche sowie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung. Wer nicht krankenversichert ist, erhält zudem eine e-card und damit vollkommen gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung.
 
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Abb. 2: Im Zuge der Mindestsicherung wird die Jobsuche intensiv gefördert.
 
Die Mindestsicherung wird 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Die Dauerleistung wird weiterhin 14 Mal im Jahr zuerkannt. Beziehende der Mindestsicherung erhalten auch automatisch den Mobilpass zuerkannt.
 
Die Mindestsicherung verfolgt zwei Hauptziele:
• Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
• Unterstützung beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
 
Höhe der Mindestsicherung
Alleinstehende oder Alleinerziehende erhalten 795 Euro, Paare pro Person 596 Euro und Kinder (pro Kind) 215 Euro.
 
Bei der Berechnung des Anspruchs auf Mindestsicherung wird das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Ehepartnerin/Ehepartner, Lebensgefährtin/Lebensgefährte, verpartnerte Personen, minderjährige Kinder) berücksichtigt. Zum Einkommen zählen: Löhne, Gehälter, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Pensionen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld und diverse Beihilfen.
 
Quellen:
Abb. 1: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grundeinkommen_statt_Existenzangst_BGE_Berlin_2013.jpg (22.12.2022)