Theorie:

Als soziales Netz bezeichnet man die Gesamtheit aller Sozialleistungen. Ziel dieses Netzes ist es, möglichst alle sozial und wirtschaftlich Schwachen in erschwerten Situationen abzusichern; dabei geht es neben der bloßen Sicherung der Existenz auch um andere Ziele, vor allem familienpolitischer oder bildungspolitischer Art.
 
Das gerade in Österreich sehr umfangreiche soziale Netz kennt zwei Ebenen:
  • Versicherungssystem zur sozialen Absicherung der Erwerbstätigen und weitgehend auch deren Angehöriger bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Karenz, Pension
  • öffentliche Fürsorgeleistungen des Bundes, der Länder und Gemeinden für bedürftige Bürgerinnen und Bürger, deren Existenz nicht über das Versicherungssystem gesichert ist
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Abb. 1: Die Österreichische Sozialversicherung spielt für das soziale Netz eine bedeutende Rolle.
 
Ein großer Teil der sozialen Maßnahmen sind Transferzahlungen: Zahlungen ohne Gegenleistungen. Damit findet - aufgrund der Steuerprogression  - eine Umverteilung von den höheren zu den niedrigen Einkommen statt. Diese Umverteilung soll nicht zuletzt dem Entstehen einer Zwei-Klassen-Gesellschaft entgegenwirken, wie sie etwa in den USA Wirklichkeit geworden ist. Die Folgen wären:
  • Wer mehr Geld hat, kann sich und seiner Familie eine bessere medizinische Versorgung leisten; die Kinder können bessere Schulen und Universitäten besuchen, mqn kann besser für seine Pension und damit für einen sorgenfreien Lebensabend vorsorgen.
  • Mit einer größer werdenden Kluft zwischen Reich und Arm geht der gesellschaftliche Zusammenhalt verloren, es wächst die Gefahr sozialer Unruhen, die Kriminalität steigt.
Tatsächlich gibt es auch in Österreich eine beträchtliche Zahl armutsgefährdeter und tatsächlich armer Personen. 12 % der in Österreich lebenden Menschen sind armutsgefährdet (= weniger als 951 € Nettoeinkommen im Monat bei einem Einpersonenhaushalt). 4 % sind akut arm, leiden also unter beträchtlichen Einschränkungen bei der Abdeckung grundlegender Lebensbedürfnisse.
Am stärksten bedroht sind Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Nicht-EU-Bürger und -Bürgerinnen sowie Einpersonenhaushalte von Pensionistinnen und Pensionisten.
 
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Abb. 2: Alleinlebende Pensionisten und Pensionistinnen sind in Österreich stark von Armut bedroht.
 
Zu den Sozialschutzsystemen in Österreich gehören vor allem folgende Bereiche:
  • Sozialversicherung: Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
  • Universelle Systeme: vor allem Familienbeihilfen, Pflegevorsorge 
  • Bedarfsorientierte Leistungen: vor allem Mindestsicherung in der Pensionsversicherung und Sozialhilfe
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche und Arbeitnehmendenschutz: u. a. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Finanziert wird das Versicherungssystem über Sozialabgaben. Dazu zählen Beiträge zur Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, der Zuschlag zur Insolvenzentgeltsicherung, der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und der Wohnbauförderungsbeitrag. Diese Beiträge werden von den Arbeitgebenden und von den Bezügen der Arbeitnehmenden anteilsmäßig bezahlt.
Quellen:
 
Abb. 1: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.609194&version=1426532237 (17.11.2017)