Theorie:

Bei der Gründung einer Gesellschaft schließen sich zwei oder mehrere Personen zur Führung eines Unternehmens zusammen, indem sie ihren persönlichen Einsatz und/oder Kapital beisteuern.
Personengesellschaften
Schließen sich mehrere Personen ("Teilhabende" oder "Gesellschafter" bzw. "Gesellschafterinnen") zu gemeinsamer unternehmerischer Tätigkeit zusammen, entsteht eine Personengesellschaft. Arbeits- und Kapitaleinsatz werden auf die Mitglieder aufgeteilt. Bei Personengesellschaften werden die Unternehmen mit den leitenden Personen identifiziert; in der Regel ist daher unbeschränkte Haftung gegeben.

Es gibt nach österreichischem Recht mehrere Arten von Personengesellschaften; diese unterscheiden sich hauptsächlich hinsichtlich der Haftung und des Gewerbe- und Steuerrechts
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder GesbR)
  • Offene Gesellschaft (OG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
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Abb. 1: Personengesellschaften: gemeinsamer Einsatz fürs Unternehmensziel
 
Kapitalgesellschaften
  
Diese haben eine eigene Rechtspersönlichkeit; sie sind "juristische Personen". Die Leitung des Unternehmens wird von der Kapitalaufbringung getrennt und eigenen Organen übertragen. Die Persönlichkeit des Gesellschaftsmitglieds tritt daher in den Hintergrund, während die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund steht. Die Haftung jedes Mitglieds ist auf die Höhe seiner Beteiligung beschränkt.
 
Aktiengesellschaft (AG)
  
Nehmen wir an, es soll eine Gesellschaft gegründet werden, welche die Errichtung von Hotels in österreichischen Wintersportorten planen und durchführen soll. Der Kapitalbedarf wird auf 35 Millionen Euro geschätzt.

Anteile an der Gesellschaft sollen interessierten Reisebüros sowie auch Privatpersonen angeboten werden. In diesem Fall wäre die AG eine geeignete Gesellschaftsform - sie eignet sich vor allem für Großunternehmen oder für groß gewordene Unternehmen mit bisher anderer Rechtsform.
  
Die wichtigsten Merkmale der AG sind:
  • Das Grundkapital (mindestens EUR 70.000) wird durch den Verkauf von Aktien an die Aktionärinnen und Aktionäre aufgebracht. Diese sind der AG grundsätzlich nicht bekannt, weshalb sie in manchen Sprachen "anonyme Gesellschaft" (z. B. französisch "societé anonyme") genannt wird.
  • Eine Aktie ist eine Urkunde (ein Wertpapier) über den anteiligen Besitz an einer AG und lautet auf einen bestimmten Betrag (auf den so genannten Nennwert oder Nominale). Mit dem Kauf von Aktien wird man deshalb Miteigentümer bzw. Miteigentümerin der AG.
  • Mit dem Kauf einer Aktie erwirbt die Aktionärin oder der Aktionär das Recht auf eine Dividende (Anteil am Gewinn einer AG, der an die Aktienhaltenden ausgeschüttet wird) und auf Stimmrecht in der Hauptversammlung.
  • Die Aktien großer AGs werden an der Börse gehandelt. Dort ergibt sich der Kurs (d. h. der Preis einer Aktie) aus dem Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage.
  • Die AG haftet mit ihrem Grundkapital (und eventuell vorhandenen Rücklagen). Das Risiko der einzelnen Aktionärinnen und Aktionäre ist mit dem Kauf der Aktie begrenzt: sie haften nur in Höhe des in Aktien investierten Kapitals.
  • Die Hauptversammlung (HV) ist die Zusammenkunft aller Aktionärinnen und Aktionäre; das Stimmrecht richtet sich dabei nach dem Nennwert der Aktien, über die der jeweilige Aktionär verfügt.
  • Der Aufsichtsrat (AR) ist das kontrollierende Organ der AG.
  • Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen; er trifft sämtliche Führungsentscheidungen.
  
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Abb. 2: Große Aktiengesellschaften sind meist an der Börse gelistet.
 
  
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  
Nehmen wir an, die OG von Frau X und Herr Y (siehe Personengesellschaften) floriert und das Unternehmen ist gewachsen. Frau X denkt aber nun schon an ihre Pensionierung; außerdem soll die persönliche Haftung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wäre die GmbH eine geeignete Unternehmensform.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann als die "kleine Schwester" der AG bezeichnet werden. Ihr struktureller Aufbau ist recht ähnlich, doch deutlich auf kleinere Unternehmen zugeschnitten.
  
Die wichtigsten Merkmale der GmbH sind:
  
  • Das Stammkapital, bis zu dem die Gesellschaft haftet (mindestens EUR 35.000), wird von den Mitgliedern durch Stammeinlagen aufgebracht.
  • Mindestens die Hälfte der Stammeinlage muss bar eingezahlt werden.
  • Eine GmbH muss von mindestens zwei Mitgliedern gegründet werden.
  • Die GmbH haftet mit ihrem Stammkapital. Das Risiko der einzelnen Mitglieder ist somit auf den Betrag ihrer GmbH-Anteile beschränkt.
  • Die Geschäftsführenden können aus dem Kreis der Mitglieder kommen.
  
Stille Gesellschaften
  
Ein stiller Gesellschafter bzw. eine stille Gesellschafterin beteiligt sich (mit Anspruch auf Gewinn) mit einer Einlage und haftet auch nur mit dieser Einlage. Eine solche Gesellschaft ist aus der Firmenbezeichnung nicht erkennbar.
 
 
Quellen:
Roland, M. (Hrsg.): GEOGRAPHIE. Lehrbrief 9, Dr. Roland GmbH, Auflage 7/2015, Wien
https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ADeutsche-boerse-parkett-ffm006.jpg (21.7.2016)